Schiedsricher:Innen-Ausbildung
Kursinformationen mit 01.01.2024
gültig ab 1.7.2023
Aufgrund der Notwendigkeit von SchiedsrichterInnen zur Durchführung von Meisterschaften, ergaben sich für die Schiedsrichterkommission folgende Unregelmäßigkeiten, die wir durch folgende Schwerpunkte in den nächsten Jahren verbessern wollen.
1.)Ausbildung
Stufe A4: Folgende Anforderungen sind zum Erlangen einer A4- Lizenz zu erfüllen:
1.) Besuch eines A4 Kurses*
2.) Eine bestandene theoretische Prüfung (s. Beschreibung unten) – findet immer im Anschluss an den Kurs statt
3.) Eine bestandene praktische Prüfung (s. Beschreibung unten) – findet immer im Anschluss an den Kurs statt Theorieprüfung: Multiple Choice, 60% richtig 9 von 15 sind richtig zu beantworten (mindestens 9,0 Pkt.) Es gibt Teilpunkte. Es gibt keine Minuspunkte. Jede falsch angekreuzte Aufgabe ergibt 0 Pkt.,
Zur Beantwortung aller Fragen sind höchstens 30min vorgesehen Praxisprüfung: Findet immer in 2er Paaren vor der Kommission statt. 2 Fragen werden gezogen eine darf getauscht werden. Es gibt eine kurze Vorbereitungszeit (5min) anschließend ein kurzes Prüfungsgespräch. Bei ungeraden Teilnehmeranzahlen wird eine Person alleine geprüft. Diese Person muss nur eine Frage beantworten und hat auch das Recht einmal zu tauschen. Mit einer sehr positiven praktischen Prüfung kann eine negative Theorieprüfung aufgehoben werden.
Termine der Kurse: Rund 3 Kurstermine pro Jahr werden angeboten und immer knapp vor Saisonbeginn (August) von der Schiedsrichterkommission ausgeschickt. Ein zusätzlicher Termin wird voraussichtlich in Vorarlberg stattfinden.
Eine schriftliche Anmeldung unter referee@floorball.at ist unbedingt notwendig! *= findet ab 10 TeilnehmerInnen statt
Stufe A3: Folgende Anforderungen sind zum Erlangen einer A3- Lizenz zu erfüllen:
1.) Besuch der Fortbildung für das Großfeld*
2.) Mindestens 2 Jugendspieltage als Schiedsrichter leiten (mehr als ein Spiel eines Spieltages; Ausnahme: U19)
3.) Praktischer Teil nach der Großfeld Fortbildung: Leitung eines Großfeldmatches (für Schiedsrichterpaare) unter Observation oder ein Spiel mit einem routinierten Schiedsrichter (für Einzelschiedsrichter).
Nach dem Besuch des Kurses und dem Absolvieren der zwei Jugendspieltage, können die SchiedsrichterInnen um einen zeitnahen Termin zur Durchführung ihres praktischen Teils ansuchen. Rund zwei Fortbildungen werden pro Jahr angeboten und werden wie die A4 Kurstermine auch kurz vor Saisonbeginn (August) ausgeschrieben. Auch hier ist eine schriftliche Anmeldung unter referee@floorball.at unbedingt notwendig! *= findet ab 5 TeilnehmerInnen statt.
Stufe A2: Die Lizenzstufe A2 kann aufgrund folgender Kriterien erreicht werde: Freiwilliges Engagement Freiwillige Erweiterung des Kontingents Positiv erbrachte Leistungen und positive Observationen (man kann jederzeit gerne unter referee@floorball.at eine Observation anfordern). A2 Lizenzen werden nur in Rücksprache mit der Schiedsrichterkommission vergeben.
Stufe A1: Diese Lizenzstufe kann nur durch eine Nennung zur IFF Development Group und positive Annahme des Weltverbandes erreicht werden.
2.)Ausnahmeregelungen: Ausnahmen stellen SchiedsrichterInnen dar, welche ihre Ausbildung bei einem auswertigen Verband abgeschlossen haben und ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegen. Ein Nachweis über die Ausbildung sowie geleitete Spiele ist erforderlich. Die o.a. Daten sind der Schiedsrichterkommission per Mail (referee@floorball.at) zu übermitteln.
3.)Schiedsrichterentgelt 1.) Außerdem möchten wir die Bezahlung der SchiedsrichterInnen auf eine Banküberweisung (monatlich, je nach Einsätzen) umstellen. Es ist nach Erstellung des Spielplans klar, wie viele Heimspiele ein jeder Verein haben wird. Die Summe an Geld für die Entlohnung der SchiedsrichterInnen wird gleichzeitig mit der Nenngebühr zu Saisonbeginn eingehoben. Insgesamt soll es das Bild der SchiedsrichterInnen nach außen verbessern und für eine spürbare Erleichterung der Vereine sorgen. Weiterhin wird das Schiedsrichterentgelt mittels Honorarnoten ausbezahlt. Höchstgrenzen die steuerfrei entgegenzunehmen sind, sind daher einzuhalten (weitere Informationen befinden sich unter www.oesterreich.gv.at). Wie oben bereits erwähnt wird vom ÖFBV monatlich das Schiedsrichterentgelt samt dem Kilometergeld überwiesen. Bevor es zu einer Überweisung der Summe kommt, muss der Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin per Mail, die unterschriebene Honorarnote und den Verband senden (finanzen@floorball.at und referee@floorball.at ). Erst danach kann der Verband das Geld wirklich dem Schiedsrichter oder der Schiedsrichterin überweisen.
4.)Kontingente
1.) Nach der Ausschreibung der Liga und der Nennung aller Vereine wird je nach Spielplan eine Einteilung der SchiedsrichterInnen erfolgen. Die Anzahl an Spiele, pro Verein kann heute leider noch nicht konkretisiert werden, da es stark abhängig von der Anzahl an Spielen ist. Es kann aufgrund der Lösungen der Ligaformate zu mehr Einsätzen für KontingentsschiedsrichterInnen kommen. Letzte Saison war ein Kontingent dazu verpflichtet mindestens 3 Spiele zu leiten. In der kommenden Saison möchten wir euch lediglich darauf hinweisen das die Anzahl an eingeteilten Spielen ansteigen könnte und das Kleinfeldbundesligaspieltage auch mit Kontingenten von den Bundesligamannschaften besetzt werden könnten.
2.) Ein Kontingent an SchiedsrichterInnen von einem Verein (pro genannter Mannschaft) ist seit der Saison (2020/2021) auf 4 ausgebildete A3-SchiedsrichterInnen angehoben worden. Sollte dies nicht erfüllt werden, so müssen von den 4 SchiedsrichterInnen zumindest 2 auf dem Level A3 und 2 auf dem Level A4 sein. Im Laufe der Spielzeit ist der Verein dann verpflichtet die zwei A4 SchiedsrichterInnen zu den o.a. Terminen (A3) zu entsenden, um in den kommenden Saisonen die Pflicht des Vereines gegenüber dem Verband zu erfüllen. Wird dies nicht erfüllt so, sieht es der Verband vor, Strafzahlungen an die Vereine durchzuführen. Um eine Sicherstellung des heimischen Spielbetriebs sicherzustellen (auch ohne externe SchiedsrichterInnen) sehen wir uns gezwungen diese Maßnahmen durchzuführen.
3.) Die Heimvereine des jeweiligen Spieltags sind in Zukunft (in Österreich) gezwungen, das Schiedsrichterpaar mittels E-Mail oder Whatsapp schriftlich über folgende Informationen zu informieren: – Ort der Halle (genaue Adresse) – Uhrzeit des Spielbeginns und der Hallenöffnung – Dressenwahl beider Mannschaften (Farbenwahl beider Teams) – Einen Kontakt mit Telefonnummer einer Person die am Spieltag anwesend ist Dies muss in der Woche vor dem Spiel, bis spätestens 48 Stunden vor Matchbeginn von den Vereinen erledigt werden.
Vereine sind nicht für das Erscheinen der SchiedsrichterInnen zuständig. Hiermit wird lediglich die Kommunikation zwischen den Vereinen und den SchiedsrichterInnen verbessert. Man könnte es auch als Einladung ansehen, die die SchiedsrichterInnen bekommen und sie herzlich willkommen heißt. Natürlich können in diesem Schreiben auch Fakten über den Heimverein oder die Spielhalle enthalten sein. 7 Tage vor Spielbeginn werden immer von der Schiedsrichterkommission die SchiedsrichterInnen für die kommende Woche auf Floorballflash eingetragen. Dort können die Vereine dann die entsprechenden Namen der SchiedsrichterInnen entnehmen und samt der ausgesendeten Liste der Daten von SchiedsrichterInnen, die E-Mailadressen entnehmen.
Wir erhoffen uns mit dieser Maßnahme nicht die Vereine in unnütze Arbeit zu stoßen, sondern den professionelleren Umgang mit SchiedsrichterInnen zu ermöglichen und eine generelle Verbesserung der Kommunikation zu gewährleisten. Weiters sind Spiele, wie sie bereits stattgefunden haben mit Überziehleibchen in ÖFBV-Veranstaltungen nicht mehr möglich. Sie stellen ein großes Hindernis an Professionalität nach außen dar und müssen somit unterbunden werden.
4.)Allfälliges Aufgrund von Vorfällen in der Vergangenheit, möchten wir in Zukunft andere Weichen einschlagen, um positiv in die Zukunft blicken zu können.
Folgende Punkte betreffen alle Lizenzstufen:
1. Lizenzstufen-Abstufungen bei groben Verfehlungen* behält sich die Schiedsrichterkommission vor.
2. 2 Wochen Frist bei Absage eines Einsatzes. Wird diese 2 Wochen Frist nicht eingehalten so behält sich die Schiedsrichterkommission weitere Schritte vor. (Ersatztermine bis zur Kontingentsverletzung und somit Strafzahlungen)
3. Ausgebildete A4 SchiedsrichterInnen müssen in 3 Spielsaisonen eine gewisse Anzahl an Spielen pfeifen. Sollte dies nicht getan werden, so kommt es zu einem Lizenzentzug. Bei allen Bewerben des ÖFBV müssen in diesen 3 Jahren mindestens: 2 Großfeldspiele, respektive 10 Kleinfeldspiele gepfiffen werden. Bei Landesbewerben kann es zu Ausnahmeregelungen kommen die zuvor mit der Schiedsrichterkommission abzusprechen ist. 2 Wochen Frist = Vor Anfang der Saison wird den Vereinen und SchiedsrichterInnen ein Plan zur Einteilung der Schiedsrichtereinsätze vorgelegt.
Sollte es für Vereine/SchiedsrichterInnen nicht möglich sein, einen eingeteilten Einsatz durchzuführen, ist dies mindestens 2 Wochen vor dem Spieltag schriftlich an referee@floorball.at zu melden. *grobe Verfehlungen = mehrmaliges zu spät Kommen oder nicht Erscheinen zu einem Spieltag (zusätzlich zu Strafzahlungen und zur Kontingentsverletzung, weil somit das Kontingent nicht erfüllt wurde), mehrmalige negative Observationen, mehrmalige Verstöße gegen das Regelwerk der IFF, Verstöße gegen den Code of Conduct, etc.
Bei Rückfragen oder anderen aufkommenden Problemen, könnt ihr uns gerne unter referee@floorball.at kontaktieren.
LG. Eure Schiedsrichterkommission